Teilnahmebedingungen
Wettbewerb: Deine Klasse ins Verkehrshaus Luzern
Organisator des Wettbewerbs
1) Der «Wettbewerbsveranstalter» ist aXpel one for all AG deren eingetragener Sitz sich in Typonweg 2, CH-3400 Burgdorf befindet.
2) Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler der 7.- bis 9.- Klasse des Kantons Bern.
3) Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist keine Teilnahmegebühr und kein Kauf erforderlich.
4) Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
5) Es wird nur 1 Video pro Klasse akzeptiert. Mehrfache Einsendungen von derselben Klasse werden disqualifiziert.
6) Automatisch generierte Beträge und Teilnehmer, die technische Manipulationen vornehmen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
7) Der Wettbewerbsveranstalter behaltet sich das Recht vor, die Richtigkeit der Teilnehmerdaten jederzeit bei der Preisvergabe zu überprüfen.
8) Der Weg zu Teilnahme am Wettbewerb und Details zur Teilnahme sind auf https://wwww.axpel-oneforall.ch/wettbewerb verfügbar
9) Der Preis wird am 11. Mai 2023 unter den drei Klassen ausgelost welche bis 10. Mai 2023 20:00 am meisten Likes auf den offiziellen Social Media Kanälen der aXpel one for all AG erhalten haben.
10) Die offiziellen Social Media Kanäle der aXpel one for all AG sind folgende:
https://www.facebook.com/axpeloneforall
https://www.linkedin.com/company/axpel-one-for-all-ag/
https://www.instagram.com/axpeloneforall/
11) Einsendeschluss ist der 26.4.2023 12:00. Nach diesem Datum werden keine weiteren Videos zum Wettbewerb mehr zugelassen.
12) Es kann keine Verantwortung für Beiträge übernommen werden, die aus irgendeinem Grund nicht eingegangen sind.
13) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb und die vorliegenden Teilnahmebedingungen im Falle einer Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, höherer Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstosses gegen geltende Gesetze oder Vorschriften ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu ändern. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, den Wettbewerb abzubrechen, wenn Umstände eintreten, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen. Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich durch den Veranstalter mitgeteilt.
14) Der Preis des Wettbewerbs ist:
Einen Ausflug für die ganze Klasse inkl. 2 Begleitpersonen ins Verkehrshaus Luzern
Beinhaltet Zugbillet, Tagespass ins Verkehrshaus, Gutschein für deine Glace im Verkehrshaus, aXpel Merchandising
Der Preis ist wie angegeben, es werden weder Geld noch andere Alternativen angeboten. Der Preis ist nicht übertragbar.
15) Der Gewinner wird innerhalb von 5 Tagen nach Verlosung per Email und telefonisch benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
16) Der Veranstalter wird den Gewinner benachrichtigen, wann und wo der Preis abgeholt oder übergeben wird.
17) Die Gewinner übernehmen die Verantwortung für die Annahme des Preises und tragen alle Konsequenzen dieser Annahme. Alle Kosten, Steuern oder andere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gewinn des Preises anfallen, sind von den Gewinnern zu tragen.
18) Wenn der Preis nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Benachrichtigung per Post an die Gewinner zugestellt werden kann oder dieser nicht abgeholt wird, verfällt der Preis ohne Entschädigung.
19) Der Preis wird von aXpel one for all AG vergeben. Der Preis wird nicht bar ausgezahlt und kann nicht umgetauscht werden. Ein Verzicht ist möglich. Wenn ein Teilnehmer seine Adressdaten auf Anfrage der aXpel one for all AG nicht angibt und damit den Versand verhindert, verzichtet er automatisch auf den Preis.
Ablauf des Wettbewerbs
Verwendung der Daten
20) Der Gewinner erklärt sich mit der Verwendung seines Namens und Bildes in jeglichem Werbematerial sowie mit der Teilnahme einverstanden. Alle persönlichen Daten des Gewinners oder anderer Teilnehmer werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verwendet (siehe unsere Datenschutzerklärung) und werden ohne vorherige Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben.
Vereinbarung über die Verwendung von Ton- und/oder Bildaufnahmen
21) Die Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich damit einverstanden, dass aXpel one for all AG die eingereichten Videos im Rahmen des Wettbewerbs kostenlos verwenden darf. Die vereinbarte Nutzung des Videos ist zeitlich unlimitiert, gilt weltweit und umfasst die projektbezogene Veröffentlichung des Videos auf den auf Punk 10 aufgeführten Sozialen Medien der aXpel one for all AG.
22) Die Teilnehmer nehmen zu Kenntnis, dass Ihr Video, sofern im Internet veröffentlicht, jederzeit zugänglich ist und von Dritten verändert oder ausserhalb des Zwecks dieser Vereinbarung verwendet wird.
23) aXpel one for all AG sichert dem Teilnehmer zu, dass seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung von aXpel one for all AG nur für dieses Projekt im Rahmen des vereinbarten Zwecks verwendet werden.
24) diese Vereinbarung untersteht Schweizer Recht.
Haftung
25) Der Wettbewerbsveranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne vorherige Ankündigung zu verkürzen, zu erweitern, zu ändern oder abzubrechen. Er kann dafür nicht haftbar gemacht werden und es kann kein Schadensersatz von ihm verlangt werden.
26) Der Wettbewerbsveranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer Probleme - insbesondere aufgrund einer Überlastung des Netzes – und kein Video senden können und so nicht am Wettbewerb teilnehmen können.
27) Der Wettbewerbsveranstalter und die an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Unternehmen weisen die Teilnehmer auf die Besonderheiten und Grenzen des Internets hin und lehnen jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partner-Websites entstehen können.
Schlussbestimmungen
28) Der Wettbewerbsveranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Es wird keine Korrespondenz über den Wettbewerb geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
29) Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird eine gütliche Einigung angestrebt. Der Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich geregelt werden können, ist (Bern, Schweiz),
Februar 2023.