Teilnahmebedingungen | aXpel one for all
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Teilnahmebedingungen

Wettbewerb: Das beste Foto aus dem VW Fotobus am OSF 2023

Organisator des Wettbewerbs

1) Der «Wettbewerbsveranstalter» ist aXpel one for all AG deren eingetragener Sitz sich in Typonweg 2, CH-3400 Burgdorf befindet.

2) Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher des OSF 2023 (Oberaargauisches Schwingfest 2023). Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der aXpel group.

3) Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist keine Teilnahmegebühr und kein Kauf erforderlich.

4) Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

5) Es wird nur 1 Foto pro Besucher am Wettbewerb zugelassen. Mehrfache Einsendungen von derselben Person werden disqualifiziert.

6) Automatisch generierte Beiträge und Teilnehmer, die technische Manipulationen vornehmen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

7) Der Wettbewerbsveranstalter behaltet sich das Recht vor, die Richtigkeit der Teilnehmerdaten jederzeit bei der Preisvergabe zu überprüfen.

Ablauf des Wettbewerbs

8) Besucher schiesst ein Foto von sich im VW Fotobus stellt dieses mittels Scan vom QR Code auf Facebook und oder auf Facebook und stimmt automatisch den Teilnahmebedingungen der aXpel one for all AG zu. Jedes hochgeladene Bild muss der Hashtag #axpelwettbewerb beinhalten.

9) Der Preis wird am 1. Juni 2023 unter den 3 Fotos ausgelost welche bis 30. Mai 2023 20:00 am meisten Likes auf den offiziellen Social Media Kanälen der aXpel one for all AG erhalten haben.

10) Die offiziellen Social Media Kanäle der aXpel one for all AG sind folgende:

   https://www.facebook.com/axpeloneforall

   https://www.instagram.com/axpeloneforall/

11) Teilnahmeschluss ist der 27.5.2023 20:00. Nach diesem Datum werden keine weiteren Fotos zum Wettbewerb mehr zugelassen.

12) Es kann keine Verantwortung für Beiträge übernommen werden, die aus irgendeinem Grund nicht eingegangen sind.

13) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb und die vorliegenden Teilnahmebedingungen im Falle einer Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, höherer Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstosses gegen geltende Gesetze oder Vorschriften ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu ändern. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, den Wettbewerb abzubrechen, wenn Umstände eintreten, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen. Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich durch den Veranstalter mitgeteilt.

14) Der Preis des Wettbewerbs ist:

Einen Rundflug Matterhorn ab Zermatt für 2 Personen organisiert von Air Zermatt.

Für die Durchführung des Rundfluges gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Air Zermatt: https://www.air-zermatt.ch/de/allgemein/rechtliche-informationen/allgemeine-geschaeftsbedingungen

15) Der Gewinner wird innerhalb von 5 Tagen nach Verlosung per Social Media benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

16) Der Veranstalter wird den Gewinner benachrichtigen, wann und wo der Preis abgeholt oder übergeben wird.

17) Die Gewinner übernehmen die Verantwortung für die Annahme des Preises und tragen alle Konsequenzen dieser Annahme. Alle Kosten, Steuern oder andere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gewinn des Preises anfallen, sind von den Gewinnern zu tragen.

18) Wenn der Preis nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Benachrichtigung per Post an die Gewinner zugestellt werden kann oder dieser nicht abgeholt wird, verfällt der Preis ohne Entschädigung.

19) Der Preis wird von aXpel one for all AG vergeben. Der Preis wird nicht bar ausgezahlt und kann nicht umgetauscht werden. Ein Verzicht ist möglich. Wenn ein Teilnehmer seine Adressdaten auf Anfrage der aXpel one for all AG nicht angibt und damit den Versand verhindert, verzichtet er automatisch auf den Preis.

Verwendung der Daten

20) Der Gewinner erklärt sich mit der Verwendung seines Namens und Bildes in jeglichem Werbematerial sowie mit der Teilnahme einverstanden. Alle persönlichen Daten des Gewinners oder anderer Teilnehmer werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verwendet (siehe unsere Datenschutzerklärung) und werden ohne vorherige Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben.

Vereinbarung über die Verwendung von Ton- und/oder Bildaufnahmen

21) Die Teilnehmer des Wettbewerbs erklären sich damit einverstanden, dass aXpel one for all AG die eingereichten Fotos im Rahmen des Wettbewerbs kostenlos verwenden darf. Die vereinbarte Nutzung des Bildes ist zeitlich unlimitiert, gilt weltweit und umfasst die projektbezogene Veröffentlichung des Bildes auf den auf Punk 10 aufgeführten Sozialen Medien der aXpel one for all AG.

22) Die Teilnehmer nehmen zu Kenntnis, dass Ihr Bild, sofern im Internet veröffentlicht, jederzeit zugänglich ist und von Dritten verändert oder ausserhalb des Zwecks dieser Vereinbarung verwendet wird.

23) aXpel one for all AG sichert dem Teilnehmer zu, dass seine persönlichen Daten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung von aXpel one for all AG nur für dieses Projekt im Rahmen des vereinbarten Zwecks verwendet werden.

24) diese Vereinbarung untersteht Schweizer Recht.

Haftung

25) Der Wettbewerbsveranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder Teile davon ohne vorherige Ankündigung zu verkürzen, zu erweitern, zu ändern oder abzubrechen. Er kann dafür nicht haftbar gemacht werden und es kann kein Schadensersatz von ihm verlangt werden.

26) Der Wettbewerbsveranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Teilnehmer aufgrund technischer oder anderer Probleme - insbesondere aufgrund einer Überlastung des Netzes – und kein Bild/Foto senden können und so nicht am Wettbewerb teilnehmen können.

27) Der Wettbewerbsveranstalter und die an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Unternehmen weisen die Teilnehmer auf die Besonderheiten und Grenzen des Internets hin und lehnen jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmern durch die Verbindung mit dem Internet über Partner-Websites entstehen können.

Schlussbestimmungen

28) Der Wettbewerbsveranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Es wird keine Korrespondenz über den Wettbewerb geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

29) Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird eine gütliche Einigung angestrebt. Der Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich geregelt werden können, ist (Bern, Schweiz), April 2023.

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